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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - 3 S 70.10   

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https://dejure.org/2010,29710
OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - 3 S 70.10 (https://dejure.org/2010,29710)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2010 - 3 S 70.10 (https://dejure.org/2010,29710)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 3 S 70.10 (https://dejure.org/2010,29710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 Abs 4 S 1 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 AufenthG 2004
    Anordnung persönlichen Erscheinens vor Auslandsvertretung zwecks Klärung der Identität

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 82 Abs 4 S 1 AufenthG, § 48 Abs 3 AufenthG
    Anordnung persönlichen Erscheinens vor Auslandsvertretung; ungeklärte Identität; vermutlicher Herkunftsstaat; nachvollziehbare Anhaltspunkte; keine Rangfolge nach Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 82 Abs. 4 S. 1, VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 82, GG Art. 2 Abs. 1
    Zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, vorläufiger Rechtsschutz, Senegal, Gambia, Guinea-Bissau, Sofortvollzug, Identitätsfeststellung, Passbeschaffung, Sprachanalyse, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, vermutlich, Mitwirkungspflicht, Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - 3 S 70.10
    Sein den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügendes Beschwerdevorbringen zieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts hinreichend in Zweifel, so dass das auf § 80 Abs. 5 VwGO gestützte Begehren des Antragstellers vom Senat eigenständig zu prüfen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris, Rn. 7, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2009 - 4 MB 111/09

    Zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, Georgien, Aserbaidschan,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - 3 S 70.10
    Es reicht nach dem Wortlaut des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG daher aus, dass die Staatsangehörigkeit in Betracht kommt (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23. November 2009 - 4 MB 111/09 -, juris, Rn. 6).
  • VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 K 19.1208

    Verpflichtung zur Vorsprache bei der Landesvertretung zur Beschaffung eines

    Eine solche Vermutung besteht bereits dann, wenn sachliche Anhaltspunkte für eine bestimmte Staatsangehörigkeit vorliegen, ohne dass ein bestimmter Wahrscheinlichkeitsgrad erreicht sein muss (vgl. hierzu OVG BB, B.v. 1.12.2010 - OVG 3 S 70.10 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 16.03.2021 - Au 9 S 21.550

    Anordnung der Vorsprache bei der Auslandsvertretung zur Beantragung eines

    Eine solche Vermutung besteht bereits dann, wenn sachliche Anhaltspunkte für eine bestimmte Staatsangehörigkeit vorliegen, ohne dass ein bestimmter Wahrscheinlichkeitsgrad erreicht sein muss (vgl. hierzu OVG BB, B.v. 1.12.2010 - OVG 3 S 70.10 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 02.11.2022 - B 6 K 22.772

    Kosten für die zwangsweise Vorführung vor Auslandsvertretung

    Es genügt bei einem ungewissen Sachverhalt, dass die Staatsangehörigkeit dieses Staates zumindest in Betracht kommt (OVG Berlin-Bbg., B.v. 1.12.2010 - OVG 3 S 70/10 - BeckRS 2010, 56552; Kluth in BeckOK AuslR, Stand 1.7.2022, § 82 AufenthG Rn. 41.4).
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 6 S 21.488

    Nichterscheinen zu einem Vorsprachetermin zur Sammelanhörung zum Zweck der

    Eine solche Vermutung besteht bereits dann, wenn sachliche Anhaltspunkte für eine bestimmte Staatsangehörigkeit vorliegen, ohne dass ein bestimmter Wahrscheinlichkeitsgrad erreicht sein muss (vgl. hierzu OVG BB, B.v. 1.12.2010 - OVG 3 S 70.10 - juris Rn. 7).
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